Verein, Recht & Sicherheit
Bogenschießen im Garten: Was ist in Deutschland erlaubt?

Bogenschießen im Garten ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, wenn kein Pfeil das Grundstück verlassen und niemand gefährden kann. Ein Bogen ist keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes, du brauchst also keine Waffenbesitzkarte; Haftung, Ordnungsrecht und Nachbarschaft setzen aber enge Grenzen.
Kurz zusammengefasst
Das Waffengesetz erfasst Bögen nicht als Schusswaffen, weil kein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird. Erlaubt ist das Schießen im Garten deshalb nur unter Bedingungen: Das Grundstück muss groß genug sein, ein Pfeilfang (Netz, Wall, Scheibenständer mit Rückwand) muss jeden Fehlschuss stoppen, und Dritte dürfen nicht gefährdet werden. Wer fahrlässig verletzt, haftet nach § 823 BGB und kann sich nach § 229 StGB strafbar machen. Kommunen und Landespolizeigesetze können einschreiten, wenn Pfeile bei Nachbarn landen. Sicherer ist der Weg über den Verein.
Ist Bogenschießen im Garten erlaubt?
Ja, Bogenschießen im Garten ist erlaubt, solange es nicht gegen Ordnungsrecht, Mietvertrag oder Hausordnung verstößt und niemand gefährdet wird. Ein eigenes Gesetz „Bogenschießen im Garten“ gibt es nicht; es greifen allgemeine Regeln. Der Bogenhersteller Bearpaw nennt in seinem Ratgeber zur Rechtslage als Maßstab, dass Pfeile das Grundstück nicht verlassen und keine Personen oder Sachen gefährden dürfen. In dicht bebauten Gebieten sollen Nachbarn informiert und ein Fangnetz genutzt werden.
Das Schießen auf fremdem Grund ist nur mit Erlaubnis des Eigentümers zulässig. In Naturschutzgebieten, in unmittelbarer Nähe öffentlicher Straßen und Gebäude sowie in Wohngebieten mit besonderen Verboten ist Bogenschießen untersagt; die Einzelheiten unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde.
Was sagt das Waffengesetz zu Pfeil und Bogen?
Das Waffengesetz (WaffG) sieht Pfeil und Bogen nicht als Schusswaffe: Ein Geschoss wird nicht durch einen Lauf getrieben, deshalb fällt der Bogen nicht unter den Schusswaffenbegriff in Anlage 1 des Gesetzes. Auch der Release, eine mechanische Auslösehilfe, speichert keine Energie. Laut der Handreichung des Bayerischen Sportschützenbunds sind Bogenplätze deshalb keine erlaubnispflichtigen Schießstätten im Sinne des § 27 WaffG.
Anders ist es bei der Armbrust, die in der waffenrechtlichen Einordnung eine eigene Rolle spielt, weil beim Spannen Muskelkraft gespeichert wird (siehe Armbrust im Kompendium). Der Bogen selbst bleibt rechtlich unproblematisch; das Waffengesetz regelt aber nicht, wo du schießen darfst. Das geschieht über Zivil-, Straf- und Ordnungsrecht. Die Handreichung ist von 2009; prüfe Paragraphen und Zuständigkeiten im aktuellen Gesetzestext des Waffengesetzes (siehe Quellen).
Wofür haftest du, wenn ein Pfeil Schaden anrichtet?
Du haftest nach § 823 BGB für Schäden, die du schuldhaft verursachst, und fahrlässige Körperverletzung ist nach § 229 StGB strafbar. Beides gilt unabhängig davon, ob Bogenschießen erlaubt war. Zuständig für die Gefahrenabwehr sind je nach Bundesland Polizei und Ordnungsbehörden; in Bayern nennt die BSSB-Handreichung etwa Art. 2 Abs. 1 PAG für den Fall, dass bei Nachbarn Pfeile gefunden werden. Wer auf einem Grundstück mit Kindern, Haustieren oder Fußgängerverkehr im Umfeld schießt, muss die Gefahr besonders absichern.
| Rechtsbereich | Wofür | Relevanz im Garten |
|---|---|---|
| Waffengesetz | Besitz, Erwerb, Führen von Schusswaffen | Bogen fällt nicht darunter |
| Zivilrecht (§ 823 BGB) | Schadensersatz bei Verletzung oder Sachschaden | Pfeil trifft Nachbarn, Auto, Zaun |
| Strafrecht (§ 229 StGB) | Fahrlässige Körperverletzung | Verletzte Person durch Fehlschuss |
| Ordnungsrecht (Länder) | Gefahrenabwehr durch Polizei und Ordnungsbehörden | Behörde kann Schießen untersagen |
| Baurecht | Feste Anlagen, Wälle, Hütten | Dauerhafter Pfeilfang kann genehmigungspflichtig sein |
Bei der Versicherung gilt laut der Handreichung: Versicherungsschutz besteht im Regelfall nur für den „erlaubten“ Schießbetrieb. Frag deshalb vor dem ersten Schuss bei deiner Privathaftpflicht nach, ob Bogenschießen im Garten gedeckt ist, und halte die Antwort schriftlich fest.
Wie sicherst du den Garten ab?
Du sicherst den Garten ab, indem du jeden Pfeil auf dem Grundstück abfängst und eine freie Fläche hinter dem Ziel sicherstellst. Ein Pfeil kann weit fliegen: Beim Clout-Schießen erreichen Pfeile Ziele in 125 bis 185 m Entfernung (Recurve 125 bis 165 m), wie es World Archery für die Disziplin vorsieht, und mit steigendem Zuggewicht fliegt ein Pfeil weiter. Dein Sicherheitsabstand muss deshalb nach hinten und zur Seite größer sein, als die Entfernung zur Scheibe erwarten lässt.
- Schießrichtung wählen, in der hinter der Scheibe nur eigenes Grundstück liegt.
- Pfeilfang dahinter aufbauen: feste Rückwand, Fangnetz oder Erdwall, deutlich breiter und höher als die Scheibe.
- Schussweg freihalten und sichtbar absperren, sobald Kinder oder Besuch im Garten sind.
- Nur schießen, wenn Nachbargrundstücke, Gehwege und Straßen nicht einsehbar in der Schusslinie liegen.
- Pfeile erst einsammeln, wenn der Bogen abgelegt ist.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Die Rechtslage unterscheidet sich je nach Bundesland, Gemeinde und Mietvertrag, und Gerichte beurteilen Einzelfälle. Kläre bei Unsicherheit mit der Gemeinde, dem Vermieter und deiner Versicherung ab, und nimm für den Einstieg lieber Trainingszeiten im Verein.
Praxis-Tipp aus der Redaktion
Schreibe deine Absicherung vor dem ersten Schuss auf: Skizze des Grundstücks mit Schussrichtung, Maße des Pfeilfangs und Datum der Abstimmung mit den Nachbarn. Kommt es später zum Streit, belegst du damit, dass du die Gefahr ernst genommen hast. Das ersetzt nicht die Absicherung selbst, hilft dir aber gegenüber Versicherung und Ordnungsamt.
Wann ist der Verein die bessere Wahl?
Der Verein ist die bessere Wahl, wenn du keine ausreichend große, sicher abgeschirmte Fläche hast, Kinder mitschießen sollen oder du Technik lernen willst. Die DSB- und DFBV-Regeln für Bogenplätze gelten laut BSSB als Sicherheitsregeln nach dem Stand der Technik; wer sie einhält, verursacht keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Ein Vereinsplatz bringt zudem Trainer, Pfeilfang und Aufsicht mit; frag nach dem Versicherungsschutz über den Verein.
Gerade für Kinder und Jugendliche ist der Verein der sichere Weg, siehe Kinder- und Jugendbogen. Wie Schützen auf Vereinsplätzen an der Schießlinie organisiert sind, siehst du bei einem Probetraining. Alle Fragen zum Thema im Überblick findest du im Bereich Verein, Recht & Sicherheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Bogen sind keine Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes, ein Waffenschein ist nicht nötig.
- Im Garten gilt: Kein Pfeil darf das Grundstück verlassen oder jemanden gefährden.
- Schäden führen zur Haftung nach § 823 BGB, fahrlässige Verletzung ist nach § 229 StGB strafbar.
- Pfeilfang, Fangnetz und freier Raum hinter der Scheibe sind Pflicht.
- Frage vor dem ersten Schuss bei Haftpflichtversicherung, Vermieter und Gemeinde nach.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Erlaubnis zum Bogenschießen im Garten?
Eine waffenrechtliche Erlaubnis brauchst du nicht. Mietvertrag, Hausordnung und örtliche Vorschriften können das Schießen aber einschränken.
Darf ich auf einer Wiese oder im Wald schießen?
Nur mit Erlaubnis des Eigentümers und nicht in Schutzgebieten oder in der Nähe öffentlicher Wege. Sicherer sind ausgewiesene Plätze und Parcours.
Zahlt die Haftpflicht, wenn ein Pfeil Schaden anrichtet?
Das hängt vom Vertrag ab. Versicherungsschutz besteht im Regelfall nur für erlaubten Schießbetrieb; frag bei deinem Versicherer nach.
Dürfen Kinder im Garten schießen?
Nur unter Aufsicht Erwachsener und mit Absicherung. Besser ist der Einstieg im Verein, wo Trainer und Material gestellt werden.
Quellen
- BSSB: Gesetzliche Regelungen zu Bogensportplätzen (PDF, Stand 2009)
- Bearpaw: Archery in Germany (Rechtslage im Überblick)
- Gesetze im Internet: § 823 BGB (Schadensersatzpflicht)
- Gesetze im Internet: Waffengesetz (WaffG)
Stand: Oktober 2026